Spendenabsetzbarkeit
Spenden an die Österreichische Lebensbewegung (Trägerverein von SaveOne Europe) sind mit 29.6.2011 von der Steuer absetzbar. Die Registrierungsnummer lautet SO2159
Im März 2010 hat der Österreichische Nationalrat die Rahmenbedingungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für gemeinnützige Organisationen beschlossen.
Ein Bescheid des Finanzamts 1/23 bestätigt, dass Spenden an die Österreichische Lebensbewegung ab 29. Juni 2011 von der Steuer abgesetzt werden können.
Und so funktioniert die Spendenabsetzbarkeit für 2011
1) Spenden können immmer nur von jener Person beim Finanzamt geltend gemacht werden, von deren Konto die Spenden überwiesen oder abgebucht wurden.
2) Anonyme Spenden können nicht steuerlich abgesetzt werden! Bitte geben Sie unbedingt gut lesbar Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an.
3) Jede Spende kann nur 1 x abgesetzt werden, das heißt entweder als private oder als Firmenspende.
Einzahlungsbelege (im Original) aufheben! Sammeln Sie unbedingt Einzahlungsbelege wie Zahlscheine, Abbuchungsaufträge, Kontoauszüge mit Überweisungsaufträgen etc.
Machen Sie Ihre Spenden beim Jahresausgleich geltend!
Die Summe Ihrer Spenden laut Belegen können Sie am Jahresende bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend machen. Die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Vorjahreseinkommen, bei Unternehmen 10 % des Vorjahresgewinns.
Sie erhalten je nach Höhe Ihres Einkommens bis zu 50 % Ihrer Spende vom Finanzamt refundiert.
Wieviel bekomme ich vom Finanzamt refundiert?
Die Spendenabsetzbarkeit gilt für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten und Unternehmer und wird jeweils nach der Einkommens- bzw. Lohnsteuer gestaffelt:
Hatten Sie ein Jahreseinkommen von
Eur 11.001,- bis Eur 25.000,- brutto, sind das 36,5 % Ihres Spendenaufkommens *)
Eur 25.001,- bis Eur 60.000,- brutto, sind das 43,2 % Ihres Spendenaufkommens *)
und über Eur 60.000,-brutto sind es 50,0 % Ihre Spendenaufkommens.
*) bis zu einer maximalen Höhe von 10 % des Vorjahreseinkommens.
Wie kann ein Unternehmen eine Spende beim Finanzamt geltend machen?
1.) Als Firma können Sie Geldspenden als Betriebsausgabe im Rahmen der Gewinnermittlung geltend machen.
2.) Das Finanzamt kann einen Zahlungsbeleg für Ihre Spende einfordern.
3.) Ihre Spenden sind bis zu einer Höhe von maximal 10 % des Gewinnes des letzten Wirtschaftsjahres absetzbar.
Beachten Sie auch die Informationen auf der website des Bundesministeriums für Finanzen.

Jede Spende ist hilfreich
DANKE!